Raumlufthygiene

Die Ansprüche in der Gebäudetechnik an hygienische und energetisch optimierte Lüftungsanlagen sind gerade jetzt sehr wichtig. Seit der SARS-CoV-2-Pandemie rücken raumspezifische Vorsichtsmaßnahmen der Raumlufthygiene in den Vordergrund. Hierbei ist von der Planung bis hin zu späteren Montage darauf zu achten, dass von der Luftbehandlungseinheit über das Verteilsystem bis zur Verbrauchereinrichtung die lufttechnischen Anlagen so hergestellt werden, dass entsprechende Anforderungen durch Normen und Verordnungen sowie bautechnische Gegebenheiten eingehalten und umgesetzt werden können. Im Bedarfsfall sind Experten gefragt, die überprüfen, ob die einwandfreie Funktion der Komponenten und die Vorgaben einschlägiger Richtlinien erfüllt sind.

Mit Hilfe von Messungen wird festgestellt, ob hygienerelevante Parameter eingehalten werden, d.h. ob Verschmutzungen vorliegen oder die Anlagekomponenten verkeimt sind. Es kann weiters untersucht werden, ob die tatsächlich geförderte Luftmenge, etwa der Zuluftvolumenstrom, der geplanten bzw. der hygienisch erforderlichen Luftmenge entspricht.

Eine zertifizierte Diagnose spart Geld und Aufwand

Untersuchungen zeigen, dass in zahlreichen Fällen Luftmengen in RLT-Anlagen falsch eingeregelt werden, Filter nicht gewartet werden oder unkontrollierte Leckagen bestehen – in der Regel besteht keine bedarfsgerechte Regelung. Wenn mehr Luft als notwendig transportiert wird, bedeutet dies deutlich erhöhte Energiekosten und zusätzlichen Wartungsaufwand. Wird den Nutzern aber zu wenig Frischluft zugeführt, sinkt die Qualität der Raumluft und damit die Leistungsfähigkeit der Nutzer. Eine fachgerechte Messung schafft Klarheit und verhindert unnötige Kosten, der Aufwand amortisiert sich häufig schon nach wenigen Jahren.

Unsere Standards für Ihre Problemlösung

Unsere Experten stellen durch ihre langjährige Erfahrung sicher, dass nach den neuesten Erkenntnissen gearbeitet wird. Planungsfehler werden aufgezeigt und im Bedarfsfall effiziente und kostenoptimierte Sanierungsmaßnahmen empfohlen. Dafür setzen wir auf

ein kompetentes Team, das langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Fachbereichen aufweist,

technisches Equipment und Messverfahren, welche auf dem letzten Stand der Technik sind und

Firmenunabhängigkeit in der Beratung

Auf Wunsch wird von unserem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ein gerichtstaugliches Gutachten erstellt. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Unsere Experten erarbeiten die für Ihre Fragestellung maßgeschneiderte Vorgangsweise.

VDI 6022

Mit der Einführung der Richtlinienreihe VDI 6022 im Jahr 1998 wurde der Grundstein zur Beurteilung des mikrobiologischen Zustands von RLT-Anlagen gelegt.

Die Richtlinie VDI 6022 repräsentiert also den Stand der Technik hinsichtlich hygienischer Anforderungen an raumlufttechnischen Anlagen.

Regelmäßige Kontrollen und rechtssichere Dokumentationen sind die Pflichten aller Anlagenbetreiber. Mit anderen Worten: Der Betreiber ist der Verantwortliche für alles rund um die Immobilie – insbesondere auch für die Hygiene im Gebäude.

Rechtssichere Dokumentation.

Wir dokumentieren normgerecht ihre Anlage und verwalten in einem Online-Tool übersichtlich alle Prüfdokumente. Dabei werden sie automatisch an wiederkehrende, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen erinnert.

Unsere Standards

  • Fachkundige und unabhängige Beratung bei Problemstellungen.

  • Technisches Equipment und Messverfahren auf dem aktuellsten Stand der Technik.

  • Kostenlose digitale Verwaltung der Prüfdokumente.

  • Hilfestellung bei Sanierungsmaßnahmen.

  • Gesetzeskonformität.

  • Rechtssicherheit bei Haftungsfragen.

FAQ

Der Mensch atmet Sauerstoff ein und gibt CO2 ab. Deshalb nimmt der Sauerstoffgehalt in der Raumluft stetig ab.

Außerdem kann in der Luft Schadstoffe wie organische Verbindungen, Staub, Bakterien, Viren, Schimmelsporen etc. enthalten sein, die Infektionen oder Erkrankungen auslösen können.

Die Richtlinie VDI 6022 soll für eine optimale Atemluft in Gebäuden sorgen.

Sie dient in erster Linie für alle RLT-Anlagen und Geräte sowie deren zentrale und dezentrale Komponenten, welche der Versorgung von Aufenthaltsräumen in Gebäuden dienen und die Zuluftqualität beeinflussen können.

Nein. Die VDI 6022 ist eine Richtlinie. Einen verbindlichen Charakter erhält die VDI 6022, wenn man sie in Verbindung mit gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen betrachtet. Im Arbeitsschutzgesetz heißt es im § 3 „Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber“  wie folgt:

  1. Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.
  2. Arbeitgeber haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.

In der Arbeitsstättenverordnung heißt es im §27 „Mechanische Be- und Entlüftung“ (8), dass Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen sind. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.

Die Richtlinie VDI 6022 repräsentiert also den Stand der Technik hinsichtlich hygienischer Anforderungen an raumlufttechnischen Anlagen.

Die Arbeitsstättenverordnung §13 gibt vor, dass Klima- oder Lüftungsanlagen in Abständen von längestens 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen sind.

Laut VDI 6022 müssen RLT-Anlagen mit zentraler Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, ohne zentraler Luftbefeuchtung alle 3 Jahre überprüft werden.

Im Zuge der Inspektion gem. §13 AStV wird die Anlage hinsichtlich Hygiene (Sichtüberprüfung) und Brandschutz überprüft. Eine Kombination aus VDI 6022 und §13 AStV ist ebenfalls möglich.

Die Anlagenprüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um im „Ernstfall“ auch rechtssicher zu sein. Die Hygieneinspektion der MY Wasseranalytik GmbH erfüllt diese Anforderungen.

Hier muss eine individuelle Evaluierung stattfinden, warum die Qualität nicht den Vorgaben entspricht. Unser Unternehmen bietet nicht nur Analysen der Raumluft an. Wir bieten auch Hilfestellung bei der Ursachenforschung und Problemlösung.